Qualitätsstandards

Qualitätsstandards in M-V

 

Auf der Grundlage der „Qualitätsstandards für die Arbeit mit den Säuglingssimulatoren RealCare Baby in Deutschland“ wurden die Qualitätsstandards für die Projekte der babybedenkzeit in M-V konkretisiert.

Das Projekt

Das Elternpraktikum wird mit Personen ab dem Alter von 13 Jahren durchgeführt. Die Teilnahme von Jugendlichen ab 12 Jahren kann je nach psychischer Reife vom Projektleiter entschieden werden.

Die Freiwilligkeit zur Teilnahme ist Voraussetzung für die Durchführung des Projekts.

Das Elternpraktikum muss in Themen wie Partnerschaft, Lebensformen, Familienplanung, Schwangerschaft und Elternschaft eingebettet sein. Das Thema „Prävention von Kindeswohlgefährdung“ ist ein wichtiger Aspekt des pädagogischen Konzepts.

Die Ziele des Projekts sind Reflexion eigener Lebenspläne, Einübung von Elternkompetenzen und Wissensvermittlung zu elterlichen Aufgaben. Das Elternpraktikum mit Babysimulatoren wird idealer Weise 4 Tage und 3 Nächte durchgeführt, um der Zielsetzung gerecht zu werden.

Das Projekt wird ressourcenorientiert gestaltet. Fachliche Voraussetzung für ein ressourcenorientiertes Arbeiten ist das Kennen des gesundheitlichen und sozialen Hilfenetzwerks vor Ort. Entwicklungs- und Hilfsmöglichkeiten müssen aufgezeigt werden.

Die Durchführung des Projektes mit dem RealCare Elternprogramm erfolgt auf der Grundlage eines pädagogischen Gesamtkonzeptes.

Das Projekt wird zielgruppenspezifisch gestaltet. Das Standardprogramm ist für Jugendliche konzipiert.

Wünschenswert wäre die Einbindung von Fachpersonal in das Projekt (Beratungsstelle, Gynäkologen, Hebammen…). Kooperationen mit den entsprechenden Fachexperten garantieren, dass die Teilnehmer in allen Lebenssituationen von diesem Projekt profitieren können.

Das Elternpraktikum mit Babysimulatoren darf nicht für fachfremde Zwecke genutzt werden. (Beispiele für fachfremde Zwecke: Babysitterkurse, Entscheidungshilfen bei sorgerechtlichen Fragen…). Es gilt: Die Durchführung des Elternpraktikums mit Schwangeren ist ausgeschlossen. Die Babysimulatoren werden auch auf keinen Fall als Entscheidungshilfe für oder gegen ein Kind eingesetzt.

Eltern/Erziehungsberechtigten der an einem Elternpraktikum teilnehmenden Jugendlichen kann das Angebot einer vorangehenden Informationsveranstaltung unterbreitet werden. Sie sind mit einem entsprechenden Elternbrief über das Projekt zu informieren.

 

Das Projekt darf nicht schulisch benotet werden.

Die Ergebnisse sollten mit jedem/ jeder Teilnehmer/in individuell besprochen werden.

An die AnwenderInnen

Voraussetzung zur Durchführung des Elternpraktikums ist eine pädagogische Ausbildung oder einen Ausbildung in einem Gesundheitsberuf.

Die AnwenderInnen sollten sich regelmäßig in Bereichen, die im Elternpraktikum tangiert werden (Pädagogik, Sexualpädagogik, Entwicklungspsychologie, Medizin etc.) weiterbilden. Die Kompetenzzentren organisieren einen regelmäßigen fachlichen Austausch; dazu können Regionalgruppen gebildet werden.

Die Erreichbarkeit der durchführenden Fachkraft während des Elternpraktikums muss durchgehend gewährleistet sein, um den Lernprozess adäquat pädagogisch zu begleiten und zu stärken.

Die AnwenderInnen verpflichten sich, das Programm „Elternpraktikum/Babysimulatoren“ regelmäßig zu evaluieren.

Diese Qualitätsstandards sind Grundlage für die Durchführung von babybedenkzeit-Projekten in M-V.